Zeltplatzordnung

Der erste Weg auf unserem Gelände führt immer zur Anmeldung. Nach der Anmeldung bekommen Sie Ihren Stellplatz zugewiesen.

Die Zeltsaison beginnt frühestens am 1. April und endet spätestens am 1. Oktober. Außerhalb dieser Zeit dürfen keine Zelte aufgestellt werden. Wohnmobile und PKW dürfen die Zeltflächen nicht befahren. Tiere sind auf dem Zeltplatz nicht gestattet.

Grills können mitgebracht oder am Gasthof ausgeliehen werden. Grillen ist nur mit Holzkohle bzw. Briketts erlaubt. Holzfeuer im Grill, in Feuerschalen oder Lagerfeuer sind auf dem Platz nicht gestattet. Bitte sammeln Sie deshalb auch kein Feuerholz in den umliegenden Wäldern.

Die Einrichtungen des Zeltplatzes sind pfleglich zu behandeln. Bitte räumen Sie nach Benutzung die für alle verfügbaren Tischgarnituren und hinterlassen Sie diese so sauber wie Sie sie selbst vorzufinden wünschen.

Jeder hat seinen Zeltbereich sauber und ordentlich zu halten. Bitte lassen Sie kein verschmutztes Geschirr oder offene Lebensmittel herumliegen. Müll ist getrennt (Biomüll, Glas, Papier, Dosen, Gelber Sack, Restmüll) in die auf dem Parkplatz bzw. am Haus bereitstehenden Behälter zu entsorgen. Bei Fragen zur Mülltrennung helfen wir Ihnen gerne an der Anmeldung weiter.

Tagsüber ist auf eine für unsere Nachbarn verträgliche Lautstärke zu achten. Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 8 Uhr. Bitte achten Sie in dieser Zeit auf größtmögliche Ruhe auf dem Platz, sodass andere Zeltplatznutzer, die Anwohner und die Natur (Tiere im Wald) nicht gestört werden. Musikgeräte und Instrumente sind in dieser Zeit nicht gestattet. Bitte vermeiden Sie auch mögliche Ruhestörungen durch Zeltauf-/-abbau, Essenszubereitung, laute Unterhaltungen, etc.

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind von allen Besuchern einzuhalten. Eltern obliegt die Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Bei Jugendgruppen sind die Gruppenleiter entsprechend verantwortlich. Bitte achten Sie auf besondere Gefahrenstellen (z. B. Spielen am Bach, auf dem Parkplatz oder in der Hofeinfahrt, Klettern auf Bäumen, etc.) und begleiten Sie jüngere Kinder im Bereich der Sanitäranlagen.

Der Zeltplatz liegt im Naturpark Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst. Wir bitten unsere Besucher deshalb in der unmittelbaren Umgebung des Zeltplatzes wie auch beim Klettern oder sonstigen Ausflügen besondere Rücksicht auf die Natur zu nehmen und z. B. die aufgestellten Kletterkonzepte zu beachten. Die den Zeltplatz umgebenden Bachläufe sind die Heimat vieler Tiere. Arbeiten an der Uferböschung oder der Bau von Staudämmen sind deshalb nicht gestattet. Bitte achten Sie dazu besonders auf Ihre Kinder!

Bitte keine Slacklines oder Hängematten zwischen den Bäumen befestigen. Das beeinträchtigt den Wasser-/Nährstofftransport und die Bäume sterben.

Den Anordnungen des Personals bezüglich Ordnung, Ruhe und Verhalten auf dem Platz ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Platzordnung kann der Verweis vom Platz durch das Personal erfolgen.

Wir wünschen einen erholsamen Aufenthalt
Familie Walter